Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.bremerhavenbus.de veröffentlichten Webauftritt der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven AG.
 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 8. Mai 2026 durchgeführten Selbstbewertung. Die Bewertung wurde mit Unterstützung der Software Eye-Able durchgeführt.
 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind: 

  • Videos:
    Nicht alle Videos verfügen über Untertitel. Wir benutzen die Videoplattform www.youtube.de, über die automatische Untertitelfunktionen möglich sind, die Ihnen hilft, den Inhalt der Videos zu verstehen.
  • Downloads:
    Nicht alle zum Download verfügbaren Dateien sind barrierefrei, z. B. PDF-Dateien, Excel- und Word-Dokumente. Eine Behebung dieser Barriere wird überprüft.
     

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 10. Mai 2026 überarbeitet.
 

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne per E-Mail an info@bremerhavenbus.de mit.
 

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
 

Anhang: Verpflichtende Erläuterungen zur Barrierefreiheitserklärung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Alle öffentlichen Stellen der Freien Hansestadt Bremen sind verpflichtet, für ihre digitalen Angebote die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen, vgl. § 4 BITV 2.0.
Dafür stellt die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten Bremen zentral Übersetzungen zur Verfügung. Beide Medien sind unter Verwendung der üblichen Hinweis-Symbole einzubinden.

Download zur Fassung in Deutscher Gebärdensprache (mp4, 24.2 MB)
Download zur Fassung in Leichter Sprache (docx, 57.7 KB)

Bitte laden Sie sich beide Fassungen herunter und binden Sie sie direkt in ihr digitales Angebot ein. Verlinken Sie nicht nur direkt auf die Dateien. 

  • Ergänzen Sie die Fassung in Leichter Sprache bitte um Ihre konkreten Kontaktdaten unter der Überschrift „Barrieren melden“. 
  • Achten Sie darauf, dass die Formatierungen des Leichte Sprache Texts erhalten bleiben (Zeilenumbrüche etc.). Laut BITV Anlage 2 Teil 2 sind klare Schriftarten mit deutlichem Kontrast und mit einer Schriftgröße von mindestens 1.2em (120 Prozent) zu verwenden.
  • Beide Übersetzungen sind auch im Rahmen der weiteren Angebote in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache zu verlinken, die von der Startseite aus erreichbar sind, vgl. § 4 Satz 4 BITV 2.0.
     

Gebärdensprachenfilm