Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Umsteigen70-Ticket
1. Allgemeines
Das Umsteigen70-Ticket ist gültig für Kund:innen ab dem 70. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bremerhaven und berechtigt bei endgültiger Abgabe der Fahrerlaubnis zur kostenlosen Freifahrt innerhalb der Tarifzone 250 (Stadtgebiet Bremerhaven). Zusätzlich gibt es eine Mitnahmeregelung: Montags bis freitags ab 19:00 Uhr in der Zone 250 sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig und verbundweit können ein weiterer Erwachsener und bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitgenommen werden.
Das Umsteigen70-Ticket wird ausschließlich von der Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BREMERHAVEN BUS) als Plastikkarte herausgegeben. Alle erforderlichen Ticketdaten wie Vorname, Nachname, Gültigkeitszeitraum und Foto werden direkt auf das Ticket aufgedruckt.
Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem aktuellen Lichtbildausweis gültig. Der jeweilige Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und endet automatisch ohne weitere Ankündigung, wenn er nicht vom Kunden selbstständig verlängert wird. Das entsprechende Ticket erhält der Kunde entweder direkt vor Ort in den Kundencentern von BREMERHAVEN BUS oder durch Zustellung per Post.
Die Abwicklung des Umsteigen70-Tickets erfolgt ausschließlich durch BREMERHAVEN BUS. Das Verkehrsunternehmen ist verantwortliche Stelle bei der Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Umsteigen70-Tickets. Die Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 12ff. Datenschutzgrundverordnung können beim Verkehrsunternehmen eingesehen beziehungsweise abgerufen werden.
2. Beantragung eines Umsteigen70-Tickets
Bestellanträge für das Umsteigen70-Ticket sind bei BREMERHAVEN BUS sowie in den Bürgerbüros der Stadt Bremerhaven (Führerscheinstelle) erhältlich. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind zusammen mit einem aktuellen Lichtbild sowie dem Nachweis der Führerscheinabgabe (bei Erstantrag) in den Kundencentern von BREMERHAVEN BUS abzugeben. Ebenso ist die Zusendung per Post an BREMERHAVEN BUS möglich. Die Teilnahme ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich, wenn der Antrag bis zum 10. des Vormonats bei BREMERHAVEN BUS vorliegt.
Die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen sind in den Kundencentern von BREMERHAVEN BUS oder online unter www.vbn.de erhältlich.
3. Verlängerung des Umsteigen70-Tickets
Eine Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes für ein weiteres Jahr ist vom Kunden selbstständig vor Ort im Kundencenter oder schriftlich per E-Mail bzw. Post zu beantragen. Hierfür wird ein neues Umsteigen70-Ticket von BREMERHAVEN BUS erstellt. Die Teilnahme ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich, wenn der Antrag bis zum 10. des Vormonats bei BREMERHAVEN BUS vorliegt. Es muss weiterhin der Nachweis des Hauptwohnsitzes in Bremerhaven erbracht werden.
4. Verlust/Defekt
Ein Verlust oder Defekt des Umsteigen70-Tickets ist unverzüglich direkt bei BREMERHAVEN BUS oder telefonisch bei der VBN-Serviceauskunft unter der Telefonnummer 04 21 / 59 60 59 anzuzeigen. Der Kunde erhält von BREMERHAVEN BUS ein neues Umsteigen70-Ticket, welches sofort gültig ist. Hierfür wird ein Bearbeitungsentgelt von 10 Euro erhoben, welches bar vor Ort im Kundencenter zu entrichten ist. Kunden, die nicht in ein Kundencenter kommen können, erhalten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen ein neues Ticket per Post. Der Kunde hat bis zum Erhalt des Ersatztickets kein gültiges Ticket. Das defekte Ticket ist unverzüglich abzugeben.
5. Sonstiges
Änderungen des Namens oder der Anschrift sind schriftlich per Post oder im Kundencenter bekannt zu geben. Änderungen, die bis zum 10. eines Monats vorliegen, werden zum Anfang des nächsten Monats wirksam. Muss aufgrund eines Wohnungswechsels eine Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt erfolgen, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
Mit Mitteilung des Todes des Umsteigen70-Ticket-Inhabers an das zuständige Verkehrsunternehmen oder den VBN endet der Vertrag.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) www.vbn.de.
Stand: Februar 2023